Wenn keine Gefahr für Mensch und Tier besteht, müssen Hunde im Landschaftsschutzgebiet nicht an die Leine. Foto: dpa
Hintergrund für die Frage unseres Lesers: Er geht wie andere Hundebesitzer auch in dem Bereich Vennheider Weg, östlich der Lippramsdorfer Straße und nördlich der Marler Straße oft spazieren und war dabei schon zweimal von zwei Polizeibeamten aufgefordert worden, seine Hunde anzuleinen. Begründung: Dieser Bereich sei Landschaftsschutzgebiet und deshalb müssten dort Hunde grundsätzlich an die Leine.
„Da irren die Beamten“, antwortet Kreis-Pressesprecher Jochem Manz auf Befragen der Marler Zeitung . In dem oben genannten Bereich dürften Hunde frei laufen, wenn sie keine Gefahr für Menschen und Tiere sind. Eine grundsätzliche Leinenpflicht gebe es in Landschaftsschutzgebieten nicht. Es gehe immer um die Frage, was genau geschützt werden soll. Manz: „Wenn es lediglich um die Ursprünglichkeit und Schönheit der Landschaft geht, wird dieses durch frei laufende Hunde nicht tangiert.“
Bei Artenschutz und Brutgebieten sei das etwas anderes. Jochem Manz verweist in dem Zusammenhang auf die Westruper Heide. Hier gelte eine strikte Anleinpflicht. Dies werde auch durch eine entsprechende Beschilderung an allen Zugängen deutlich. Wer trotzdem seinen Hund frei laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld droht trotzdem nicht, lediglich eine Ermahnung. Weil solche allgemeinen Verbote schwierig zu kontrollieren und damit durchzusetzen sind, gibt es laut Kreissprecher Manz dafür keinen speziellen Bußgeldkatalog.








