Ein Uhu könnte den Bau den Trianel-Kraftwerks noch stoppen. Foto: dpa
BUND-Sprecher Dirk Jansen: „Uns geht es besonders um den streng geschützten Uhu. Die Kompensationsmaßnahmen, die dafür vorgesehen sind, dass sein Lebensraum mit der geplanten Trasse durchschnitten wird, reichen nach Einschätzung unserer Ornithologen bei weitem nicht aus.“
Die Kollision mit Freileitungen sei nach wissenschaftlichen Untersuchungen eine der Haupt-Todesursachen für Uhus. Der BUND schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass das Uhu-Pärchen seinen Brutstandort aufgeben könnte, als sehr hoch ein. Der „Fall Uhu“ stehe aber nur beispielhaft für diverse Schäden für Flora und Fauna, die mit dem Trassenbau einhergingen.
Offenbar ist der BUND mit den anderen Klägern nicht vernetzt. „Ich gehe davon aus, dass alle das gleiche Ziel haben, aber auf welche Aspekte die anderen Kläger aus sind, weiß ich nicht“, sagte Jansen. Drei unterschiedliche Anwaltskanzleien sind nach Informationen des OVG mit der Ausarbeitung der Klagen befasst. Die Klage des BUND richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 11. Dezember 2009. Darin geht es um den Neubau der Hochspannungsfreileitung zur geplanten Netzanbindung des Kohlekraftwerks. Die Stadt Waltrop ist gegen die Trassenführung.
Unterdessen blicken Kraftwerksbetreiber und Umweltverbände gespannt nach Luxemburg: Noch immer ist offen, wann vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wird, ob Umweltverbänden ein erweitertes Klagerecht zukommt.
Sollte dies der Fall sein, verspricht sich der BUND einen Erfolg in seiner Klage, die sich gegen den Lüner Kraftwerksbau selbst richtet. Wie berichtet, hatte das OVG Münster das vom BUND angestrengte Verfahren zunächst ausgesetzt, bis der EuGH die Frage nach dem Klagerecht geklärt hat.
