Nach den Schüssen auf das Brüderpaar sicherten Kripo-Beamte die Spuren am Tatort in Bottrop. Foto: Marius Becker (dpa)
Der Angeklagte (37), der den Auftrag damals ablehnte und den Auftraggeber nach einem anschließenden Streit erschoss, gab zu Protokoll, von seinem Opfer zuvor folgende Sätze gehört zu haben: „Du musst kein schlechtes Gewissen haben. Die beiden sind ganz böse Menschen, sie haben sogar schon einen Jugendlichen missbraucht“.
Worte, die natürlich auch den Marler Strafverteidiger Hans Reinhardt sofort hellhörig gemacht haben. Der Rechtsanwalt vertritt nämlich auch den 16-jährigen Schützen aus Bottrop.
„Wenn sich diese Neuigkeiten so bestätigen würden, müsste die gesamte rechtliche Situation anders bewertet werden. Bislang hieß es, mein Mandat sei von beiden Brüdern mehrfach körperlich attackiert und ausgeraubt worden“, so Reinhardt. „Schwerer sexueller Missbrauch würde die damalige Kurzschlusshandlung aber noch begreifbarer machen“.
Sein Mandant hat sich zu der Tat nicht weiter eingelassen. „So lange die beiden Opfer nicht vernehmungsfähig sind, wird auch mein Mandant sich nicht äußern“, so Reinhardt.
Der Vater des 16-Jährigen hält sich seit der Schießerei in der Türkei auf. „Darum hat die Polizei ihn wohl gebeten, um eine Familienfehde zu verhindern“, erläutert der Rechtsexperte.


