Wir hätten den Verein erneut in die Insolvenz führen können, da die Saison in der NRW-Liga zu hohe Kosten verursacht hat. Das hätte mit Sicherheit das Ende der Spvgg. Erkenschwick bedeutet. Wir haben uns dann aber einstimmig dazu entschlossen, den Verein weiterzuführen, da wir uns als Verein mit mehr als 300 Jugendlichen auch unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind.
Der kommissarische Vorstand hat daher bereits in der konstituierenden Sitzung am 28. März den kommissarischen Vorsitzenden damit beauftragt, das Geld aus den vier notariell beurkundeten Schenkungsversprechen abzurufen. Hierbei handelte es sich nicht um einen Alleingang einer einzelnen Person, wie es die Berichterstattung vielleicht vermuten lässt.
Der kommissarische Vorstand, der in dieser Stellungnahme mit Absicht gänzlich darauf verzichtet, irgendwelche Namen zu nennen, ist nach der Satzung des Vereins legitim berufen worden und ist berechtigt, den Verein in allen Angelegenheiten zu vertreten.
Der kommissarische Vorstand legt Wert auf die Feststellung, dass er zu keiner Zeit von sich aus an die Öffentlichkeit gegangen ist. Das Abrufen des Schenkungsversprechens hat absolut keine persönlichen Hintergründe. Hier geht es einzig und allein um die Sache, also um den Fortbestand der Spvgg. Erkenschwick.
Verwundert sind wir jedoch darüber, dass der Vorsitzende des Fördervereins der Spvgg., der gleichzeitig als Rechtsbeistand eines Schenkers auftritt, die Beiträge der Fördervereinsmitglieder, die der Verein in der aktuellen Situation dringend benötigt, nicht auszahlt.
Im Übrigen wird der kommissarische Vorstand der Spvgg. während des jetzt laufenden Verfahrens keine weiteren Kommentare in dieser Angelegenheit mehr abgeben, um auch die Tür für eventuelle konstruktive Gespräche mit den Beteiligten nicht von vornherein zuzuschlagen."


