Neue Friedhofssatzung in Datteln Gräber können jetzt auch vorzeitig aufgegeben werden

Für die Stadt sind die Grabpflege-Legate seit Langem ein Zuschussgeschäft und führen immer wieder zu Konflikten mit Erben.
Für die Stadt Dortmund sind die Grabpflege-Legate teuer und führen immer wieder zu Konflikten mit Erben. © Dieter Menne (A)
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Immer wieder bekommen die Mitarbeiter im Rathaus Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern. Nicht alles davon kann umgesetzt werden. Manches geht aber. Beim Thema Friedhöfe haben Stadt und Politik jetzt mehrere Vorschläge aufgenommen.

Vielfach gewünscht war zum Beispiel eine zweistellige Paarbestattung für Sargreihengräber und Baumreihengräber, die vom Friedhofspersonal gepflegt werden. Dieser Wunsch wurde nun umgesetzt. „Wir bieten das bekannte Steinplatten-Sargreihengrab und das Baumreihengrab jetzt auch als Partnergrabstelle an“, sagt Norbert Bülhoff, Leiter des KSD-Bereichs Grünanlagen und Friedhöfe.

Die neuen Möglichkeiten haben ihren Preis

Eine weitere Idee aus der Bevölkerung war es, dass man Wahlgräber, die selbst gepflegt werden, auch vorzeitig aufgeben kann. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil oftmals älteren Menschen die Grabpflege zunehmend schwerer fällt. Laut der neuen Friedhofssatzung ist eine vorzeitige Abmeldung nun möglich.

Ein letzter Punkt waren verstorbene Haustiere. Die können ab sofort als – eingeäscherte – Grabbeigabe in Wahlgräbern bestattet werden.

Die Änderungen haben am Ende allerdings ihren Preis. Dementsprechend wurde die so genannte Friedhofssatzungsgebühr, die zuletzt auf dem Stand von 2016 war, angepasst und ergänzt. Im Detail nachlesen können Bürgerinnen und Bürger die Satzung im Internet unter: www.datteln.de/stadtgruenundfriedhoefe