
Am Freitagnachmittag (10.3.), etwa gegen 15.20 Uhr, war eine 36-jährige Frau aus Datteln zu Fuß auf der Höttingstraße unterwegs, als ein unbekannter Autofahrer versuchte, mit seinem Fahrzeug zu wenden. Bei diesem Wendemanöver fuhr der Unbekannte der 36-Jährigen über den Fuß. Anschließend fuhr er in Richtung Elisabethstraße davon, ohne sich um die Frau zu kümmern.
Die Dattelnerin wurde bei dem Unfall nur leicht verletzt. Eine Behandlung am Unfallort, bzw. in einem Krankenhaus, lehnte die Frau ab. Gegebenenfalls wolle sie sich selbstständig in ärztliche Behandlung geben, heißt es im Unfallbericht der Polizei. Wie die Polizei weiter mitteilt, liegen in diesem Fall Hinweise zum flüchtigen Unfallfahrer vor.
Fahrerflucht kann mit Gefängnis bestraft werden
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Geregelt wird das in Paragraf 142 StGB (Strafgesetzbuch) „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Dort ist zu lesen, dass, wer sich unerlaubt nach einem Unfall entfernt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen muss.
Was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen: Auch der Geschädigte darf sich nicht einfach vom Unfallort entfernen. Denn nicht die Schuldfrage gilt, sondern, wer an dem Unfall beteiligt war.