Nachfolger des Baukindergeldes So sieht die neue Eigentumsförderung für Familien aus

Gerd Rüdiger und Edith Kaltenbach aus Netphen im Siegerland mit Enkelchen Karl Leopold, die in Fröndenberg Eigentum erwerben wollen
Familien können von dem neuen Förderprogramm des Bundes für Wohneigentum profitieren (im Bild: Gerd Rüdiger und Edith Kaltenbach aus Netphen im Siegerland mit Enkelchen Karl Leopold, die in Fröndenberg Eigentum erwerben wollen). © Archiv/Marcus Land
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Wer den Traum vom Eigenheim träumt und ihn sich erfüllen will, muss derzeit tief in die Tasche greifen. Um Familien beim Hausbau zu unterstützen, gibt es jetzt eine neue Förderung. Zum 1. Juni ist das Programm „Wohneigentum für Familien“ eingerichtet worden, eine Art Nachfolger des Baukindergeldes. Doch wer ist überhaupt berechtigt – und was muss man dafür tun? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Anders als beim Baukindergeld liegt die Grenze nun bei 60.000 Euro. Berechtigt sind also nur Familien, deren jährliches Haushaltseinkommen maximal 60.000 Euro bei einem Kind beträgt. Bei jedem weiteren Kind verschiebt sich die Grenze um 10.000 Euro weiter nach oben.

Auch Alleinerziehende können den Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass in dem Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Wichtig: Wer ein Kind erwartet, muss sich bei der Förderung gedulden. Nach Angaben des Bauministeriums gibt es keine Förderung für Kinder, die nach der Antragstellung geboren wurden

Was wird überhaupt gefördert?

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Dabei muss es sich um eine Selbstnutzung handeln – Ferienhäuser oder eine Wohnung als Kapitalanlage wären also tabu. Im Fokus steht der Klimaschutz: Um eine Förderung zu erhalten, muss das Gebäude strenge Standards aufweisen. So muss es mindestens Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40) erreichen und in seinem Lebenszyklus so wenig CO₂ ausstoßen, dass die Anforderung für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) erfüllt werden.

Eine zweite Stufe erreicht das Haus zudem, wenn es noch die An­forderungen des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, was durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat bestätigt sein muss. Dann winkt auch eine höhere Kreditsumme.

Auch auf diesem Feld in Sölderholz ist schon lange ein Neubaugebiet geplant. Laut Stadt Dortmund soll es hier 2025 los gehen.
Auch auf diesem Feld in Sölderholz ist schon lange ein Neubaugebiet geplant. Laut Stadt Dortmund soll es hier 2025 los gehen.© Archiv/Jörg Bauerfeld

Wie läuft die Förderung ab ?

Das Programm läuft über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW. Wer anspruchsberechtigt ist, kann über diese Förderung zinsverbilligte Darlehen bei seinem Finanzierungspartner – beispielsweise der Hausbank – erhalten.

Zum Start werde ein Zinssatz von 1,25 Prozent aufgerufen, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Zum Vergleich: Zuletzt bewegten sich die marktüblichen Zinsen für Kredite mit zehnjähriger Zinsbindung bei über 3,5 Prozent und hatten auch schon die 4-Prozent-Marke geknackt. Die maximale Kreditsumme liegt bei 140.000 Euro für die niedrigere Effizienzstufe und bei 240.00 Euro für die höhere Effizienzstufe.

Was hieße das konkret?

Das Bauministerium hat eine Beispielrechnung erstellt: Will eine Familie mit bis zu zwei minderjährigen Kindern ein Haus bauen, gäbe es bei einer Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren einen Endkundenzins von 1,25 Prozent.

Entscheidet sich die Familie bei ihrem Hausbau für die niedrigere der beiden Effizienzstufen, läge die Kreditsumme bei 140.000 Euro. „Die Ersparnis gegenüber einem Hausbankkredit beträgt somit – bei normalem Kreditverlauf – etwa 30.000 Euro“, heißt es aus dem Ministerium von Klara Geywitz. Zu bedenken sei jedoch, dass die Zinsverbilligung Schwankungen unterworfen sei. Ausschlaggebend sei die Zinshöhe zum Zeitpunkt der Förderzusage.

Rasant wachsen die Häuser im Neubaugebiet „Wohnen am Auenpark“ in Selm.
Rasant wachsen die Häuser im Neubaugebiet „Wohnen am Auenpark“ in Selm.© Archiv/Arndt Brede

Und wer fällt aus der Förderung raus?

Wer schon Wohneigentum besitzt, ist nicht förderberechtigt. Auch Familien, die bereits das Baukindergeld erhalten haben, fallen aus der Förderung raus. Wichtig ist auch, dass nur der Bau oder Kauf eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung gefördert werden – nicht aber der Grundstückskauf.

Welche Kritik gibt es?

Die geringe Fördersumme ist vielen Kritikern ein Dorn im Auge. 350 Millionen Euro jährlich hatte Klara Geywitz für die Eigentumsförderung von Familien vorgesehen. Viel zu wenig, befanden Vertreterinnen und Vertreter der Baubranche und der Opposition. Zuletzt wurden die Mittel für die Neubauförderung – neben dem Wohneigentumsprogramm für Familien gibt es noch das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ – von insgesamt 1,1 Milliarden auf fast 2 Milliarden.

Auch die hohen Energiestandards sind Gegenstand von Kritik. Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bemängelte etwa, dass ein solcher Hausbau sehr teuer sei – Familien gleichzeitig aber nur 60.000 Euro Einkommen haben dürften. „Das passt nicht zusammen“, sagte er dem RND. „Das Förderprogramm wird ins Leere laufen“, so Luczak. „Wahrscheinlich kalkuliert die Ampel genau damit.“ Das Bauministerium wiederum pocht darauf, dass durch die hohen Standards die laufenden Kosten im Unterhalt günstiger würden.

Der Artikel "Nachfolger des Baukindergeldes: So sieht die neue Eigentumsförderung für Familien aus" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland
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