
Der Trend lässt nichts gutes erahnen: Um satte 170 Prozent ist die Anzahl der Unfälle mit Pedelecs in Lünen in den vergangenen Jahren gestiegen. Für Lünen meldete das Polizeipräsidium Dortmund für das Jahr 2022 30 verletzte Pedelec-Fahrer von insgesamt 116 Fahrradfahrern, die bei einem Unfall verletzt wurden. 2018 waren es bei der gleichen Anzahl verunglückter Fahrradfahrer noch elf Pedelec-Fahrer.
Damit hat die Zahl der Pedelec-Unfälle deutlich zugenommen. Auf Landesebene meldet die deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für 2022 insgesamt mehr als 6760 verletzte Pedelec-Fahrer.
Ein Workshop zum Üben
Es gibt viele Ursachen, die das Risiko für einen Unfall erhöhen. Dirk Schumann, Sprecher des ADFC in Lünen erklärt: „Die Leute wissen nicht, wie man ein Pedelec richtig fährt“. Beim Anfahren und Bremsen gibt es die meisten Probleme. „Viele steigen auf und denken, der Motor macht das schon“. Dabei gehe es nicht nur älteren Menschen so. Junge Menschen überschätzen sich schnell und verursachen dadurch Unfälle. Seit letztem Jahr bietet der ADFC daher einen vierstündigen Workshop an. Dort können sich Freiwillige im Slalom üben, Bremstechniken ausprobieren und das richtige Anschieben erlernen.
Für zusätzliche Sicherheit schlägt die deutsche Polizeigewerkschaft vor, Pedelecs mit mindestens einem Rückspiegel auszustatten. „Bei unseren Touren haben bereits ein Drittel der Radfahrer Rückspiegel an den elektrischen Fahrrädern montiert“, berichtet Schumann. Neben seiner Sprechertätigkeit leitet er Radtouren durch ganz Deutschland.

Unterschied Pedelec und E-Bike
Im Alltag hat sich der Begriff E-Bike durchgesetzt, jedoch gibt es einige Unterschiede zwischen einem Pedelec, einem S-Pedelec und einem E-Bike. Das Pedelec, kurz für Pedal Electric Cycle, gilt laut dem Straßenverkehrsgesetz noch als Fahrrad, denn der Motor unterstützt den Fahrer nur, wenn er selbst in die Pedale tritt und das auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde (km/h). Das schnelle Pedelec unterstützt den Fahrer sogar bis 45 km/h. Allerdings ist es damit gesetzlich kein Fahrrad mehr.
Es gilt als Kleinkraftrad und für die Nutzung sind eine Versicherungskennzeichnung und eine Fahrerlaubnis von mindestens der Klasse AM nötig. Außerdem gilt eine Helmpflicht und normale Radwege dürfen mit einem S-Pedelec nicht befahren werden. E-Bikes hingegen unterstützen den Fahrer zwar nur bis 25 km/h, allerdings muss dafür nicht in die Pedale getreten werden. Auch für das E-Bike ist eine Fahrerlaubnis von mindestens AM Voraussetzung. Eine Helmpflicht gibt es nicht, jedoch muss auch hier eine Versicherungskennzeichnung vorhanden sein.