Bochum: Mann (55) im Schlaf erstochen - Stimmen sollen Tötungsbefehl erteilt haben

Gerichtsreporter
Ein psychisch kranker Mann soll vor sieben Monaten in einer Arbeiter-WG einen Bekannten erstochen haben. (Archivbild)
Ein psychisch kranker Mann soll vor sieben Monaten in einer Arbeiter-WG einen Bekannten erstochen haben. (Archivbild) © picture alliance/dpa/Sascha Rixkens
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Ein psychisch kranker Mann soll vor sieben Monaten in einer Arbeiter-WG einen Bekannten erstochen haben. Später soll der mutmaßliche Täter (41) in einer nahegelegenen Pizzeria von einem Toten gesprochen haben. Jetzt beschäftigt die Gewalttat das Bochumer Schwurgericht – es geht um Mord.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den frühen Morgenstunden des 26. Februar in Recklinghausen einem auf der Wohnzimmercouch schlafenden Bekannten (55) „mit großer Wucht“ einen tödlichen Messerstich in den Rücken versetzt zu haben.

Der Einstich knapp neben der Wirbelsäule verletzte laut Anklage die Hauptschlagader des 55-Jährigen, der Mann hatte keine Überlebenschance, er verblutete offenbar binnen weniger Minuten.

Angeklagter will Stimmen gehört haben

Die Anklage geht nach einem Sachverständigengutachten von einer akuten Psychose des 41-Jährigen zur Tatzeit und infolgedessen von erheblich verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Verhängung einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wäre danach ausgeschlossen.

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte (sitzt U-Haft seit dem 26. Februar) die Messerattacke auf seinen Bekannten über seinen Verteidiger Lars Volkenborn (Herten) ein, berief sich dabei jedoch darauf, von Stimmen in seinem Kopf den Tötungsbefehl erhalten zu haben. Ihm sei sinngemäß gedroht worden, „entweder Du machst das jetzt oder wir tun Deiner Familie etwas an“.

Für den Mordprozess sind aktuell Verhandlungstage bis zum 12. Oktober anberaumt.