Zugausfälle und Verspätungen bei der Bahn Rechte von Bahnkunden ändern sich

Redakteur
Reisende stehen vor einem Reisezentrum der Deutschen Bahn.
Zugausfälle und Verspätungen sind leider Alltag für Bahnreisende. Auch wenn das nur ein kleiner Trost ist: In vielen Fällen werden sie für die so entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt. Die Regeln dazu ändern sich am 7. Juni, wenn eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt. Allerdings bringen nicht alle Regelungen eine Verbesserung für Bahnkunden. Ganz im Gegenteil. Wir fassen in elf Punkten zusammen, was Bahnkunden wissen müssen. © picture alliance/dpa
Lesezeit

1. Ab jetzt spielt der Grund doch eine Rolle

2. Keine Entschädigungen, aber trotzdem nicht rechtlos

3. Wann es welche Entschädigungen gibt

4. Umbuchungen auf eigene Faust

5. Flug verpasst, weil die Bahn sich verspätet: Was dann?

6. Anschlusszug eines anderen Anbieters verpasst: Was gilt dann?

7. Fristen für die Beantragung von Entschädigungen

8. Extra-Regeln für Deutschland

9. Was sollte man unbedingt tun, wenn ein Zug sich verspätet oder ganz ausfällt?

10. Hier kann man Erstattungen beantragen

11. Wer hilft im Streitfall?