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Das sonnige Wetter an Nordsee, Ostsee oder einer der großen Seen in Deutschland nutzen? Eine Auszeit im Harz, Schwarzwald, Allgäu oder in den Alpen? Ein Städtetrip nach Hamburg oder Berlin? Das 9-Euro-Ticket bewegt die Menschen in Deutschland, vor allem an den Wochenenden ist es eine günstige Möglichkeit, das Land zu erkunden.
Vor allem Menschen, die das Ticket oft nutzen, sollten aber gut aufpassen, denn es gibt Fälle, in denen das Ticket seine Gültigkeit verliert – was übrigens für alle Papiertickets gilt.

Sorgfalt gefragt: In diesen Fällen wird das 9-Euro-Ticket ungültig
- Klar ist bereits: Das 9-Euro-Ticket gilt nur für den Nahverkehr und nur für Züge, die von DB Regio betrieben werden, außerdem nur in der zweiten Klasse. Es gibt Ausnahmen, in denen das 9-Euro-Ticket auch für Fernverkehrszüge genutzt werden kann, etwa in der Gäubahn, die Stuttgart und den Bodensee verbindet.
- Auf dem 9-Euro-Ticket muss der korrekte Name stehen der Person, die das Ticket nutzt. Das 9-Euro-Ticket ist nicht gültig, wenn es von einer Person genutzt wird, die einen anderen Namen trägt. Fahrgäste müssen sich ausweisen können, das Personal darf überprüfen, ob der eingetragene Name im Dokument und der Name auf dem Ticket identisch sind.
- Das Ticket darf nicht zerrissen oder zerschnitten werden. Anders als bei Geldscheinen, die dann auf der Bank getauscht werden können, gibt es bei der Bahn keinen Ersatz für ein zerrissenes oder zerschnittenes 9-Euro-Ticket.
- Das Ticket darf nicht stark beschädigt oder verschmutzt sein – zumindest muss bei der Fahrkartenkontrolle sicher gestellt sein, dass es sich um ein valides Ticket handelt, indem es nach wie vor lesbar ist. Wichtig ist, dass die Prüfmarken auf dem Ticket lesbar sind, wenn das Ticket lediglich ein wenig zerknüllt ist oder abgenutzt aussieht, ist das in der Regel noch gegeben.
- Wer glaubt, das 9-Euro-Ticket schützen zu können, in dem man es laminiert oder in Folie einschweißt, irrt gewaltig: Durch Einschweißen oder Laminieren wird das Ticket ungültig. Die „Bild“ berichtete jüngst vom Fall eines Ehepaars, dessen 9-Euro-Tickets sich durch das Laminieren komplett schwarz verfärbten. Im Servicecenter wurden die Tickets aber nicht einfach getauscht, sie wurden für ungültig erklärt, weil Laminieren nicht erlaubt ist. Der „Bild“ sagte der Sprecher des in diesem Fall zuständigen Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), Dino Niemann: „Beim Ticketpapier handelt es sich um spezielles Thermopapier mit Sicherheitsmerkmalen. Der Druck basiert auf Hitze. Ein Laminieren macht das Ticket unbrauchbar.“
- Die Tickets müssen rechtmäßig an offiziellen Stellen erworben und hergestellt sein, werden sie eigenmächtig geändert, verlieren sie ihre Gültigkeit.
RND