Gerichtsurteil: Sind Mahngebühren bei Klarna zulässig?
Der Anwalt Dieter Riemer hat den Zahlungsanbieter Klarna verklagt und bekam nun vor Gericht Recht. Nachdem er zwei Mahnungsgebühren von jeweils 1,20 Euro bezahlen sollte, warf er dem Zahlungsanbieter vor, dass dieser eigentlich gar keine Mahngebühren erheben dürfe. „Mahnkostenpauschalen sind nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur gerechtfertigt, wenn dem Unternehmen über den normalen Arbeitsaufwand für das Inkasso hinaus regelmäßig zusätzliche Kosten in Höhe der geforderten Pauschale entstehen“, erläutert er: „Im Online-Bereich entstehen keine separaten Kosten. Deshalb sind Pauschalen hier unzulässig.“
Es ginge ihm nicht um das Geld, sondern um das Prinzip. Deswegen reichte er das Urteil in der Verbraucherzentrale in Berlin ein, wo dieses aktuell geprüft wird. Solche Verbände haben nämlich die Möglichkeit, Musterklagen zu führen, von denen dann viele Verbraucher profitieren können.